Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Flatista Immobilien GmbH für Beherbergungsleistungen in Ferienwohnungen, Apartments und im Flatista Boutique Hotel

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von Zimmern, Apartments, Ferienwohnungen und sonstigen Unterkünften der Flatista Immobilien GmbH zu Beherbergungszwecken sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.

1.2 Vertragspartner ist die Flatista Immobilien GmbH, Schleißheimer Str. 96 (RGB), 80797 München, nachfolgend „Flatista“ genannt. Der jeweilige Gast bzw. Buchende wird nachfolgend „Gast“ genannt.

1.3 Bucht eine Person Unterkünfte für weitere Personen, insbesondere Familienangehörige, Mitreisende, Mitarbeiter oder sonstige Dritte, ist sie dafür verantwortlich, diese Personen über die für den Aufenthalt geltenden Bestimmungen, insbesondere diese AGB und die Hausordnung, zu informieren.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn Flatista ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5 Soweit eine Buchung über eine externe Buchungsplattform erfolgt, können ergänzend die dort wirksam vereinbarten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen hinsichtlich der konkret gebuchten Rate, Zahlungsbedingungen oder Stornierungsbedingungen gehen die bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich vereinbarten Bedingungen vor.

 

2. Vertragsschluss und Buchung

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Flatista bzw. bei Buchung über eine Buchungsplattform entsprechend den dort geltenden Buchungsbedingungen zustande.

2.2 Maßgeblich für Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sind die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Buchung zugrunde gelegte Beschreibung der Unterkunft.

2.3 Der Gast ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Bei Buchungen für Dritte bleibt der Buchende Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit der Buchende eigene Verpflichtungen gegenüber Flatista übernimmt, haftet er hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.5 Flatista ist berechtigt, eine Buchung von einer gültigen Zahlungsmethode, einer Vorauszahlung, einer Kreditkartengarantie oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

 

3. Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die bei der Buchung vereinbarten und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.

3.2 Die vereinbarten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben, soweit diese von Flatista geschuldet werden.

Nicht enthalten sind Abgaben, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vom Gast selbst geschuldet werden, beispielsweise eine örtliche Kurtaxe oder vergleichbare Abgaben.

3.3 Ändert sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden für die vereinbarten Leistungen neue gesetzliche Abgaben eingeführt oder bestehende geändert, kann eine entsprechende Anpassung des Preises erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3.4 Der vereinbarte Gesamtpreis ist zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkten und Bedingungen fällig.

Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmittel.

3.5 Flatista ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, insbesondere eine Kaution oder Kreditkartengarantie, zu verlangen. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus der Buchung bzw. Buchungsbestätigung.

3.6 Gerät der Gast mit fälligen Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Flatista kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen.

 

4. Anreise, Check-in und Zugang

4.1 Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Check-in-Zeit vereinbart wurde.

Ein Anspruch auf einen früheren Bezug der Unterkunft besteht nicht.

4.2 Je nach Unterkunft erfolgt der Check-in kontaktlos. Die erforderlichen Zugangsinformationen, Codes oder Hinweise zur Schlüsselübergabe werden dem Gast über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten übermittelt.

4.3 Der Gast ist verpflichtet, korrekte und erreichbare Kontaktinformationen anzugeben und sicherzustellen, dass er die für den Check-in erforderlichen Nachrichten empfangen kann.

4.4 Zugangscodes, Schlüssel und sonstige Zugangsmittel dürfen ausschließlich den zur Buchung gehörenden und berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.

Die Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt.

4.5 Der Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels sowie der Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von einem Zugangscode erlangt haben, sind Flatista unverzüglich mitzuteilen.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die durch einen von ihm zu vertretenden Verlust verursachten erforderlichen Kosten. Hierzu können insbesondere Kosten für Ersatzschlüssel, Schlüsseldienst, Austausch von Schließzylindern oder – soweit aus Sicherheitsgründen tatsächlich erforderlich – einer Schließanlage gehören.

4.6 Flatista ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen gültigen Identitätsnachweis des Gastes zu verlangen und die zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Identifikationspflichten erforderlichen Angaben zu erheben.

 

5. Abreise und Check-out

5.1 Die Unterkunft ist am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr vollständig zu räumen und ordnungsgemäß zurückzugeben, sofern keine andere Check-out-Zeit vereinbart wurde.

5.2 Bei einer verspäteten Räumung kann Flatista für die zusätzliche Nutzung und die hierdurch entstehenden Beeinträchtigungen eine angemessene Vergütung verlangen.

Bei einer Räumung nach 10:00 Uhr können bis zu 50 % des vereinbarten Tagespreises, bei einer Räumung nach 13:00 Uhr bis zu 100 % des vereinbarten Tagespreises berechnet werden, soweit dies im konkreten Fall angemessen ist.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Berechnung einer solchen Vergütung begründet keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Aufenthalts.

5.3 Schlüssel und sonstige Zugangsmittel sind entsprechend den Check-out-Anweisungen zurückzugeben.

 

6. Nutzung der Unterkunft und maximale Belegung

6.1 Die Unterkunft darf ausschließlich zu dem vereinbarten Beherbergungszweck und von den im Rahmen der Buchung angegebenen bzw. angemeldeten Personen genutzt werden.

6.2 Die für die jeweilige Unterkunft vorgesehene bzw. vereinbarte maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.

Zusätzliche Übernachtungsgäste sind nur nach vorheriger Zustimmung von Flatista zulässig und können zusätzliche Kosten verursachen.

6.3 Eine Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Unterkunft an nicht vereinbarte Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Flatista nicht gestattet.

6.4 Die Nutzung der Unterkunft zu gewerblichen oder anderen als den vereinbarten Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, Partys, kommerzielle Foto- oder Filmproduktionen, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Flatista nicht gestattet.

6.5 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft, ihre Einrichtung und sämtliche zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln.

6.6 Möbel und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht ohne Zustimmung von Flatista aus der Unterkunft entfernt oder in einer Weise umgestellt werden, die zu Schäden oder einem erheblichen zusätzlichen Wiederherstellungsaufwand führt.

 

7. Hausordnung, Ruhe und Verhalten

7.1 Die jeweils für die Unterkunft geltende Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und vom Gast sowie von allen Mitreisenden zu beachten.

7.2 Auf andere Gäste, Bewohner und Nachbarn ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Unzumutbare Lärmbelästigungen sind zu unterlassen.

7.3 Partys und nicht genehmigte Veranstaltungen sind nicht gestattet.

7.4 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, insbesondere bei massiver Ruhestörung, Gefährdung anderer Personen oder erheblichen Beeinträchtigungen des Gebäudes oder anderer Bewohner, kann Flatista nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geeignete Maßnahmen ergreifen und den Beherbergungsvertrag gegebenenfalls außerordentlich kündigen.

 

8. Rauchverbot

8.1 In sämtlichen Innenräumen der von Flatista betriebenen oder angebotenen Unterkünfte gilt ein striktes Rauchverbot.

Dies gilt insbesondere für Zimmer, Apartments, Ferienwohnungen, Badezimmer, Küchen, Flure, Treppenhäuser und sonstige Gemeinschaftsflächen.

Das Verbot umfasst neben klassischen Tabakprodukten auch E-Zigaretten, Verdampfer, Shishas und vergleichbare Produkte, soweit deren Nutzung Rauch, Dampf oder nachhaltige Geruchsbelästigungen verursacht.

8.2 Das Rauchen ist ausschließlich in ausdrücklich hierfür vorgesehenen oder zulässigen Außenbereichen gestattet.

8.3 Verstößt der Gast oder eine ihm zurechenbare Person gegen das Rauchverbot, kann Flatista für den hierdurch typischerweise entstehenden zusätzlichen Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs- und Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 500,00 € verlangen.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. Aufwand oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Flatista bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, insbesondere bei erforderlicher Spezialreinigung, Beschädigungen, notwendigen Renovierungsmaßnahmen oder einem nachweisbaren Belegungsausfall. Eine gezahlte Pauschale wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

9. Brandschutz und Sicherheit

9.1 Rauchmelder, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher und sonstige Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt, deaktiviert, manipuliert oder zweckwidrig benutzt werden.

9.2 Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

9.3 Offenes Feuer und sonstige brandgefährliche Handlungen sind in den Unterkünften untersagt, soweit sie nicht bestimmungsgemäß vorgesehen und ausdrücklich erlaubt sind.

9.4 In Hotelzimmern ohne ausdrücklich vorgesehene Kochmöglichkeit ist die Verwendung mitgebrachter elektrischer Kochgeräte, insbesondere Kochplatten, Heißluftfritteusen oder vergleichbarer Geräte, aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

In Ferienwohnungen und Apartments mit Küche dürfen die dort vorhandenen bzw. für die Nutzung vorgesehenen Küchengeräte bestimmungsgemäß verwendet werden.

 

10. Haustiere

10.1 Kleine Haustiere sind grundsätzlich nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung durch Flatista gestattet, sofern für die konkrete Unterkunft keine abweichende Regelung gilt.

10.2 Ein Anspruch auf die Mitnahme eines Haustieres besteht ohne entsprechende Bestätigung nicht.

10.3 Der Gast ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Tier keine unzumutbaren Beeinträchtigungen, Verunreinigungen, Lärmbelästigungen oder Schäden entstehen.

10.4 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ein von ihm oder seinen Mitreisenden mitgebrachtes Tier verursacht werden.

10.5 Ein gegebenenfalls vereinbarter Haustierzuschlag deckt den gewöhnlichen zusätzlichen Reinigungsaufwand ab. Außergewöhnliche Verunreinigungen oder Schäden können zusätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

 

11. Sauberkeit, Schäden und Inventar

11.1 Der Gast hat die Unterkunft und deren Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

11.2 Bereits bei Anreise vorhandene erhebliche Schäden oder Mängel sollen Flatista möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit diese dokumentiert und gegebenenfalls behoben werden können.

11.3 Während des Aufenthalts verursachte Schäden sind Flatista unverzüglich mitzuteilen.

11.4 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ihm zurechenbare Personen schuldhaft verursachen.

11.5 Bei außergewöhnlichen, über das bei einer gewöhnlichen Beherbergung zu erwartende Maß hinausgehenden Verschmutzungen kann Flatista die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungs- und Wiederherstellungskosten verlangen.

Dies kann insbesondere bei erheblichen Verschmutzungen, nicht genehmigter Tierhaltung oder sonstiger vertragswidriger Nutzung gelten.

11.6 Fehlende oder beschädigte Einrichtungs- und Inventargegenstände können dem Gast nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

 

12. Zutritt zur Unterkunft

12.1 Flatista respektiert die Privatsphäre des Gastes während des Aufenthalts.

12.2 Soweit erforderlich, darf Flatista oder von Flatista beauftragtes Personal die Unterkunft nach angemessener vorheriger Ankündigung und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Gastes betreten, insbesondere zur Durchführung notwendiger Reparaturen, Wartungsarbeiten, technischer Kontrollen oder zur Behebung gemeldeter Mängel.

12.3 Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Brand-, Wasser-, Gas- oder sonstigen Sicherheitsgefahren, darf die Unterkunft auch ohne vorherige Ankündigung betreten werden, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist.

 

13. Langzeitaufenthalte

13.1 Bei längeren Aufenthalten können zusätzliche Bedingungen hinsichtlich Zwischenreinigung, Wäschewechsel, Sicherheitsleistung, Zahlungsintervallen und Endkontrolle vereinbart werden.

13.2 Bei Aufenthalten von mehr als 29 Tagen kann vor oder bei der Abreise eine gemeinsame oder durch Flatista durchgeführte Endkontrolle stattfinden.

Dabei können insbesondere der allgemeine Zustand der Unterkunft, das Inventar und etwaige Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen dokumentiert werden.

13.3 Soweit Teilzahlungen oder monatliche Zahlungen vereinbart wurden, sind diese zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.

 

14. Meldepflichten

14.1 Die jeweils geltenden gesetzlichen Melde- und Registrierungspflichten sind einzuhalten.

14.2 Der Gast ist verpflichtet, Flatista die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

14.3 Bucht eine Person für Mitarbeiter, Mitreisende oder sonstige Dritte, hat sie diese – soweit erforderlich – über bestehende Meldepflichten zu informieren und bei deren Erfüllung mitzuwirken.

 

15. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

15.1 Für Stornierungen gelten die Bedingungen des jeweils gebuchten Tarifs bzw. der jeweiligen Rate.

Die für die konkrete Buchung geltenden Stornierungsbedingungen werden dem Gast im Buchungsprozess bzw. in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

15.2 Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen gelten hinsichtlich Stornierung und Änderung die für die jeweilige Buchung vereinbarten Bedingungen der Buchungsplattform bzw. des dort gebuchten Tarifs.

15.3 Bei Nichtanreise („No-Show“) gelten die Bedingungen des gebuchten Tarifs.

15.4 Eine vorzeitige Abreise oder nachträgliche Verkürzung des gebuchten Aufenthalts begründet nicht automatisch einen Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung. Maßgeblich sind die vereinbarten Tarif- und Stornierungsbedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.

 

16. Außerordentliche Beendigung des Aufenthalts

16.1 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.2 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Flatista kann insbesondere vorliegen, wenn der Gast trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten oder die Hausordnung verstößt und Flatista eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Je nach Schwere des Verstoßes kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.

Dies kann insbesondere gelten bei:

– erheblicher Gefährdung anderer Personen oder des Gebäudes,
– vorsätzlicher Manipulation von Brandschutz- oder Sicherheitseinrichtungen,
– erheblichen oder wiederholten Ruhestörungen,
– nicht genehmigten Partys oder Veranstaltungen,
– erheblicher Überschreitung der vereinbarten Belegung,
– unbefugter Weitergabe oder Überlassung der Unterkunft an Dritte,
– schwerwiegender vertragswidriger oder rechtswidriger Nutzung der Unterkunft.

16.3 Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung ist die Unterkunft unverzüglich zu räumen.

Flatista ist berechtigt, Zugangscodes zu deaktivieren, sobald das Nutzungsrecht des Gastes wirksam beendet ist.

16.4 Zahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische vollständige Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht, soweit Flatista nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen Anspruch auf diese Beträge hat.

 

17. Mängel und Leistungsstörungen

17.1 Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder erhebliche Leistungsstörungen möglichst unverzüglich mitzuteilen und Flatista eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

17.2 Flatista wird berechtigte Beanstandungen im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen möglichst kurzfristig beheben.

17.3 Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

17.4 Gesetzliche Rechte des Gastes bei Mängeln oder Leistungsstörungen bleiben unberührt.

 

18. Haftung

18.1 Flatista haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Flatista, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

18.2 Für sonstige Schäden haftet Flatista unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Flatista nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

18.3 Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen des Gastes, insbesondere nach den §§ 701 ff. BGB, bleibt unberührt.

18.4 Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, persönliche Wertgegenstände angemessen zu sichern.

 

19. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

19.1 Können vertragliche Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von Flatista nicht zu vertretender außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände ganz oder teilweise nicht erbracht werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19.2 Flatista wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den Gast über wesentliche Beeinträchtigungen zu informieren und, soweit möglich und angemessen, geeignete Lösungen anzubieten.

 

20. Fundsachen

20.1 Zurückgelassene Gegenstände werden, soweit sie aufgefunden werden, für einen angemessenen Zeitraum verwahrt und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

20.2 Eine Nachsendung erfolgt auf Wunsch und grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Gastes, soweit gesetzlich zulässig.

Flatista kann zusätzlich zu den tatsächlich anfallenden Versandkosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen, sofern diese dem Gast vor der Versendung mitgeteilt wird.

20.3 Für die weitere Behandlung nicht abgeholter Fundsachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

21. Post und Pakete

21.1 Flatista ist grundsätzlich nicht verpflichtet, private Postsendungen, Pakete oder sonstige Lieferungen für Gäste entgegenzunehmen.

21.2 Eine Annahme kann im Einzelfall und ohne Begründung einer dauerhaften Verpflichtung erfolgen.

21.3 Irrtümlich oder nach Abreise eingegangene Sendungen können auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes und gegen Erstattung der entstehenden Kosten weitergeleitet werden.

 

22. WLAN und Internetzugang

22.1 Soweit Flatista einen Internet- oder WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Eine jederzeitige, störungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit kann nicht garantiert werden.

22.2 Der Gast darf den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen und ist verpflichtet, die Rechte Dritter sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

22.3 Soweit gesonderte WLAN-Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden und wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, gelten diese ergänzend.

 

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Flatista verarbeitet.

 

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

24.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

24.3 Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bei der Buchung vereinbarte Bedingungen haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

 

Stand: Juli 2026

Flatista Immobilien GmbH
München